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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 156/98 | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 173 | 
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Vergleich, Steuerverkürzung, Änderungssperre | 
| Rechtsfrage: | Führt die Auszahlung eines von einer GmbH aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vereinnahmten Betrags an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung? War das Finanzamt nach einer Außenprüfung berechtigt, aufgrund von § 173 AO den bestandskräftigen Bescheid zu ändern, weil zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung vorlag? | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.06.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 4317/93 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.10.1999 | 
| Erledigungs-Az: | I B 156/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 54 19 | 
