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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 59/09 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 58 Nr. 2, AO § 55 Abs. 1
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Vertrag, Abfindung
Rechtsfrage: Liegt in der Erhöhung des Gehaltes eines Geschäftsführers sowie in einer Abfindungszahlung aufgrund Vergleiches eine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem gemeinnützigen Verein? Ist daraus folgend auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Mittelfehlverwendung abzuleiten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.03.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 5195/04 K, G, F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2010
Erledigungs-Az: I R 59/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 42 43