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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 59/06 |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Entnahme, Kraftfahrzeugkosten, 1 v. H.-Regelung, Privatnutzung |
Rechtsfrage: | Erfasst der Ansatz der sog. 1 v.H.-Regelung für die private Nutzung eines Kfz des (landwirtschaftlichen) Betriebsvermögens auch die Nutzung für betriebsfremde Zwecke oder enthält die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eine Begrenzung auf eine rein private Nutzung mit der Folge, dass für eine darüber hinausgehende betriebsfremde Nutzung eine weitere Entnahme anzusetzen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 391/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1743 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 46 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 59/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 35 |