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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 18/05 |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Ersterwerb, Weiterveräußerung |
Rechtsfrage: | Liegt keine Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags vor, wenn der alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Erwerber) und der Grundstücksveräußerer den Kaufvertrag aufheben und zeitgleich das Grundstück zu im wesentlich gleichen Konditionen an die GmbH weiterveräußert wird? Wurde die Vertragsaufhebung nur gewählt um die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer zu erreichen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2328/01 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 18/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 60 |