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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 63/03 |
§§: | EStG § 34, EStG § 24 Nr. 1 c, StEntlG 1999/2000/2002, HGB § 89 b, GG Art. 14, GG Art. 12 |
Schlagwörter | Fünftelregelung, Handelsvertreter, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (echte Rückwirkung hinsichtlich der Fünftelregelung anstatt des halben Steuersatzes) bezüglich einer im Jahr 1999 gezahlten Abfindung nach § 89 b HGB? - Notwendige Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das BVerfG wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip, gegen Art. 14 GG und gegen die Berufsfreiheit, sowie Verletzung des Gleichheitssatzes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 08.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2684/02 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 48 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 55/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 86/03 - abgegeben an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 55/03 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 00 66 |