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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 53/16 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a
Schlagwörter Steuerfreier Umsatz, Entgelt, Leistung, Steuerbefreiung, Arzt, Honorar, Vorfinanzierung
Rechtsfrage: Sind die von der Klägerin vereinnahmten sog. Gebühren für die Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen als Entgelt für steuerfreie Leistungen zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 31.08.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 874/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2017
Erledigungs-Az: V R 53/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 72