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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 24/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1 Satz 3, GewStG § 7 |
| Schlagwörter | Provision, Vermittlung, Beteiligung, Betriebseinnahme, Sondervergütung, Preisnachlass |
| Rechtsfrage: | Sind bezogene Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an (Publikums-)Kommanditgesellschaften als Betriebseinnahmen im Rahmen des vom Kläger betriebenen Einzelunternehmens als Anlageberater und Anlagevermittler oder aber deshalb als Sonderbetriebseinnahmen auf der Ebene der Gesellschaften zu erfassen bzw. als die Anschaffungskosten der eigenen Anteile mindernde Preisnachlässe zu behandeln, weil der Kläger selbst an den Gesellschaften beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.07.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 215/05 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 30 45 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.03.2012 |
| Erledigungs-Az: | X R 24/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 12 73 |