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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 48/16 (BFH)
§§: AO § 60 a, AO § 51, AO § 61
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Gesonderte Feststellung, Verein, Sport
Rechtsfrage: Übt ein Verein zur Förderung des Schießsports (hier: IPSC-Schießen = sportliches Bewegungsschießen) eine steuerbegünstigte Betätigung aus, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung als gemeinnützig gemäß § 60 a Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. §§ 51, 52, 59, 60 und 61 AO erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.08.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 418/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 00 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2018
Erledigungs-Az: V R 48/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 09