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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 19/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 |
| Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Veräußerungsgewinn |
| Rechtsfrage: | Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1%: Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren? Verstoß gegen Art. 3 GG? - Das Verfahren IX R 19/12 ist durch Beschluss vom 7.5.2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 10250/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1337 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 18 39 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.05.2013 |
| Erledigungs-Az: | IX R 19/12 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 7.5.2013) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |