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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-257/18 (EuG) |
§§: | Beschluss (EU) 2018/118, AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Nichtigkeit, Beihilfe, Spanien, Rückforderung, Zinsen |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) 2018/118 der Kommission vom 31.8.2017 über die von Spanien gewährte staatliche Beihilfe SA.35818 (2016/C) (ex 2015/NN) (ex 2012/CP) zugunsten von Iberpotash (bekannt gegeben unter Aktenzeichen C[2017] 5877) für nichtig zu erklären; - hilfsweise, - den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit mit ihm festgestellt wird, dass Maßnahme 1 eine staatliche Beihilfe enthält und ihre Rückforderung samt Zinsen von der Klägerin angeordnet wird, und/oder - den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit mit ihm der Betrag der rechtswidrigen, aber vereinbaren Beihilfe, die die Klägerin erhalten hat, in Maßnahme 4 auf 3 902 461,30 Euro und die von der Klägerin zurückzufordernde rechtswidrige Beihilfe samt Zinsen mit 3 958 109,70 Euro festgesetzt wird; - der Kommission deren eigene Kosten und die Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 221 S. 34 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs T-257/18 |