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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 59/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Ausland, Au-pair |
Rechtsfrage: | Mangels Berufsausbildung kein Kindergeld für die Tochter, die als Au-pair in den USA tätig war. Der Aufenthalt im Ausland mit insgesamt 163 Stunden Sprachkurs (unter 10 Wochenstunden) war aber für die spätere Studienplatzvergabe förderlich. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 181/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 59/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 48 |