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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 88/95
§§: EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Sonstige Leistung, Pflegekosten
Rechtsfrage: Für die Pflege des Schwagers (Kläger ist amtlich zum Pfleger und Vormund bestellt zugeflossene Beträge als sonstige Leistungen i.S. des § 22 Nr.3 EStG? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 02.09.1994
Vorinstanz/AZ: 3 K 1196/93
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 260
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.1999
Erledigungs-Az: IX R 88/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 21 08