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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 18/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, AO 1977 § 71
Schlagwörter Steuerhinterziehung, Beihilfe, Steuerschulden, Haftung
Rechtsfrage: Können Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter (Kunden der AG) bei einem beteiligten Aktionär und alleinigen gesetzlichen Vertreter der Aktiengesellschaft zu Werbungskosten führen, weil sich die deliktische Pflichtverletzung innerhalb der einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre bewegt (vgl. a. BFH-Urteil vom 9.12.2003 VI R 35/96)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.03.2004
Vorinstanz/AZ: 9 K 2666/03 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 20 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.08.2004
Erledigungs-Az: VI R 18/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 40 57