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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 51/12 (BFH) |
§§: | FGO § 55 Abs. 1, FGO § 55 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einspruchsentscheidung, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Schriftform, Jahresfrist |
Rechtsfrage: | Ist die Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung unvollständig und damit unrichtig i.S. von § 55 Abs. 2 FGO, wenn auf die mögliche Einlegung der Klage in elektronischer Form nicht hingewiesen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 14/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 18 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.03.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 51/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 66 |