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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/00
§§: EStG § 32 Abs 4 S 2, BGB § 844 Abs 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Schadensersatz, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ersetzen Schadensersatzzahlungen eines Dritten nach § 844 Abs. 2 BGB die Unterhaltsansprüche, die das Kind gegenüber ihren durch das schuldhafte Verhalten des Dritten verstorbenen Vater gehabt hätte? Sind diese Zahlungen mit Unterhaltsleistungen der leiblichen Eltern vergleichbar und deshalb nicht als eigene Einkünfte oder Bezüge des Kindes zu werten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.03.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 276/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 569
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 68 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2002
Erledigungs-Az: VIII R 82/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 82/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 93 87