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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 63/14 (BFH) |
§§: | GrEStG § 6 a, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, UStG § 2 Abs. 1, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UmwG § 3 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Steuerfreiheit, Verschmelzung, Umwandlung, Unternehmen |
Rechtsfrage: | Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6 a GrEStG: Ist die Voraussetzung "herrschendes Unternehmen" i.S.d. § 6 a GrEStG erfüllt, wenn das Unternehmen zu 100 % am Kapital der abhängigen Gesellschaft beteiligt ist, oder muss es sich bei dem Unternehmen zusätzlich um einen Unternehmer i.S.d. § 2 UStG handeln? - Das Verfahren II R 63/14 war durch Beschluss vom 18.7.2017 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 19/19 (II R 63/14) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-374/17 durch Urteil vom 19.12.2018 entschieden hat. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 135/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2017 |
Erledigungs-Az: | II R 63/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung an das BMF durch BFH-Beschluss vom 25.11.2015 II R 63/14 -- Das Verfahren II R 63/14 ist durch Beschluss vom 18.7.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-374/17 ausgesetzt. -- Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 18.7.2017) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |