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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 5/07 |
§§: | BewG § 22 Abs. 1, BewG § 27 |
Schlagwörter | Wertfortschreibung, Tatsächliche Verhältnisse, Ertragsminderung, Grundsteuer, Verfassung, Einheitsbewertung |
Rechtsfrage: | Wertfortschreibung für ein nur noch teilweise vermietbares Geschäftsgrundstück: Hat sich im Streitfall die Geschäftslage geändert, die als Änderung des tatsächlichen Zustands eine Wertfortschreibung erlaubt, oder liegt lediglich eine strukturell bedingte Ertragsminderung vor, die bewertungsrechtlich keine Wertfortschreibung zulässt? Sind die Vorschriften über die Einheitsbewertung und Grundsteuer trotz der lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkte verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3260/05 BG |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 5/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 43 53 |