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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-198/15 (EuGH)
§§: KN Pos. 8713
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Zolltarif, Behinderte, Gehfähigkeit, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Das First-tier Tribunal ersucht um eine Vorabentscheidung zu der Position 8713 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die VO (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission geänderten Fassung (im Folgenden: KN). 1. Haben die Worte "für Behinderte" die Bedeutung von "nur" für Behinderte? - 2. Welche Bedeutung hat das Wort "Behinderte"? Insbesondere: a) Ist seine Bedeutung auf Personen begrenzt, die eine Behinderung zusätzlich zu einer Einschränkung ihrer Gehfähigkeit oder unbeschwerten Gehfähigkeit aufweisen, oder fallen darunter auch Personen, die nur in ihrer Gehfähigkeit oder unbeschwerten Gehfähigkeit eingeschränkt sind? b) Setzt "behindert" mehr als eine marginale Einschränkung bestimmter Fähigkeiten voraus? c) Kann eine vorübergehende Einschränkung, etwa infolge eines Beinbruchs, als Behinderung angesehen werden? - 3. Bewirken die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 4.1.2005 dadurch, dass sie Elektromobile, die mit separaten Lenksäulen ausgestattet sind, ausschließen, eine Änderung der Bedeutung der Position 8713? - 4. Ist die Möglichkeit der Verwendung eines Fahrzeugs durch eine Person ohne Behinderung für die Einstufung in die zolltarifliche Nomenklatur beachtlich, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Fahrzeug spezielle Merkmale aufweist, die die Folgen einer Behinderung mildern? - 5. Wenn die Eignung zur Verwendung durch nicht behinderte Personen ein relevanter Gesichtspunkt ist, inwieweit sind dann auch die Nachteile einer solchen Verwendung als relevanter Gesichtspunkt für die Frage anzusehen, ob eine solche Eignung gegeben ist?
Vorinstanz: First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 228 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.05.2016
Erledigungs-Az: Rs C-198/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 14 62