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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 2/12 (BFH)
§§: AO § 356, AO § 357 Abs. 1, AO § 87 a
Schlagwörter Einspruch, Zulässigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Schriftform
Rechtsfrage: Zulässigkeit eines Einspruchs - Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung - Einspruchseinlegung durch E-Mail: Ist der außerhalb der Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegte Einspruch zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfirst des § 356 Abs. 2 AO gilt? Einspruchseinlegung durch E-Mail als Unterfall der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.11.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 275/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 292
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 01 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2013
Erledigungs-Az: X R 2/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 34 15