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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 82/10 (BFH)
§§: EStG § 52 Abs. 55 j, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 55 j Satz 2, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8
Schlagwörter Pflichtveranlagung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Antragsveranlagung, Antragstellung
Rechtsfrage: Verstößt die durch § 52 Abs. 55 j EStG i.d.F. des JStG 2007 erfolgte Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 auch auf Veranlagungszeiträume vor 2006 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes? Ist gemäß § 52 Abs. 55 j Satz 2 EStG nach vorangegangener bestandskräftiger Ablehnung einer Antragsveranlagung diese aufgrund einer erneuten Antragstellung durchzuführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.09.2010
Vorinstanz/AZ: 12 K 478/08 und 12 K 479/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2011
Erledigungs-Az: VI R 82/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 11