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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 63/11 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 3, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Schenkungsteuer, Bewertungsabschlag, Freibetrag, Betriebsvermögen, Zurechnung
Rechtsfrage: Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13 a ErbStG: Können die von einer GbR gehaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft nur dann als unmittelbar gehaltene Anteile i.S.d. § 13 a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG a.F. qualifiziert werden, wenn der GbR-Anteil im Fall seiner schenkweisen Übertragung dem Beschenkten eine dingliche Beteiligung am Gesellschaftsvermögen vermittelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.02.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 217/08 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2013
Erledigungs-Az: II R 63/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 04 00