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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 7/12 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 7, DBA-USA Art. 10 Abs. 2, EStG § 3 c, AEUV Art. 63, AEUV Art. 49 |
Schlagwörter | Dividende, Drittstaat, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten der Anwendung von § 8 b Abs. 7 KStG auf eine Dividendenausschüttung einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft entgegen, auf die der Dividendenempfänger kraft seiner Beteiligung einen "sicheren Einfluss" ausübt? Gilt insoweit der Anwendungsvorrang der Niederlassungsfreiheit gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2853/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 7/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 30 32 |