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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 68/95 |
§§: | FGO § 120 Abs. 1, FGO § 56, FGO § 76 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kostenmiete |
Rechtsfrage: | Für Kostenmiete-Ansatz maßgebliche Wohnflächengrenze von 250 qm eine "Festgrenze" oder sind in "Altfällen" geringfügige Wohnflächenüberschreitungen - hier, um 1,69 qm - unschädlich - Bindungswirkung früherer - unter ganz anderen Gesichtspunkten erfolgter - Wohnflächenberechnungen - Abstandnahme von der bisherigen Einbeziehung der Balkonflächen (§ 44 Abs. 2 II. BVO) nach Bekanntwerden der Senatsentscheidung vom 22.10.1993, IX R 35/92 (BStBl 1995 II S. 98 = SIS 94 12 13) zulässig? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 02.03.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2060/89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.1998 |
Erledigungs-Az: | IX R 68/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 10 12 |