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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 61/04
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 1
Schlagwörter Aufenthaltstitel, Ausländer, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch eines seit Jahren in der Bundesrepublik lebenden Vaters mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit (ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis), der bis zu einem Unfall als (versicherungspflichtiger) Arbeitnehmer nach Art. 28 des deutsch-jugoslawischen Abkommens über die soziale Sicherheit kindergeldberechtigt war, nunmehr aber eine Dauerrente von der Bau-Berufsgenossenschaft sowie vom Sozialamt eine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.04.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 3546/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 912
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 19 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2007
Erledigungs-Az: III R 61/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 17 36