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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1966/17 (BVerfG)
§§: AO § 52, GG Art. 3, GG Art. 4, GG Art. 9, GG Art. 140
Schlagwörter Freimaurerloge, Verein, Zweck, Förderung der Allgemeinheit, Geschlecht, Ausschluss, Mitglied, Gemeinnützigkeit
Rechtsfrage: Ist eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig i.S. des § 52 AO? - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.05.2017
Vorinstanz/AZ: V R 52/15
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 258 S. 124
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 12 80
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 14.11.2018
Erledigungs-Az: 2 BvR 1966/17
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen