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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/04
§§: InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Ladeneinrichtung, Wirtschaftsgut, Bezeichnung, Antrag, Sachgesamtheit, Investitionszulage
Rechtsfrage: Sind die einzelnen individuell angefertigten Wirtschaftsgüter einer Sachgesamtheit innerhalb der Antragsfrist im Investitionszulagenantrag als "Ladeneinrichtung" hinreichend genau bezeichnet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 15.12.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 553/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2006
Erledigungs-Az: III R 42/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 26 52