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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/09 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Investitionsabsicht |
Rechtsfrage: | Ist eine erstmalig im Einspruchsverfahren geltend gemachte Bildung einer Ansparrücklage zu berücksichtigen, wenn geltend gemacht wird, die Bildung sei aus Versehen unterblieben? Sind in einem solchen Fall an die Konkretisierung der Investitionsabsicht erhöhte Anforderungen zu stellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3814/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 17 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 13 03 |