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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 27/01
§§: AO 1977 § 92, AO 1977 § 92 S. 2 Nr. 1, FGO § 76
Schlagwörter Auskunftsersuchen, Sachverhaltsermittlung
Rechtsfrage: Ist die Finanzbehörde nach Erlass eines (streitgegenständlichen) Verwaltungsaktes im FGlichen Verfahren nicht mehr zu eigenständigen Sachverhaltsermittlungen befugt? Ist ein Auskunftsersuchen dann nicht mehr zulässig, wenn es inhaltlich einen Sachverhalt, der Gegenstand eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens war, berührt? Erforderlichkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.02.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 325/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2002
Erledigungs-Az: IX R 75/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 75/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 32