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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/03 |
§§: | FGO § 119 Nr. 6, FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, AO 1977 § 160 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnung, Leistung, Begründung |
Rechtsfrage: | Wurden die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen vom Rechnungsaussteller tatsächlich erbracht? Genügen die Rechnungen den Erfordernissen des § 14 UStG? - Kann die Vorsteuer abgezogen werden? Sind die Gründe für die Stattgabe der Klage hinsichtlich des versagten Vorsteuerabzugs dem FG-Urteil zu entnehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3593/99 K, G, U, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 19/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 97 |