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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 58/01
§§: AO 1977 § 179 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 3
Schlagwörter Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Grundstückshandel, Einkünfte, Zuordnung
Rechtsfrage: Feststellung von Einkünften bei Gesellschafter/Gesellschaft: Können bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer Einkünfte, die ein Gesellschafter aus seiner Beteiligung an einer Grundstücks-GbR erzielt hat, und die auf der Ebene der Gesellschaft als Vermietungseinkünfte festgestellt worden sind, in gewerbliche Einkünfte (Grundstückshandel) umqualifiziert werden? Bedarf es hierzu keines gesonderten Einkünftezuordnungsbescheides des Gesellschafter-FA (Grundlagenbescheid)? Anwendung der vom BFH entwickelten "Ping-Pong-Lösung" (vgl. BMF in BStBl 1999 I S. 592)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.08.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 2637/97 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.08.2005
Erledigungs-Az: X R 58/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 26