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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 27/19 (BFH) |
§§: | GewStG § 7 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UmwStG § 24 Abs. 2 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Ergänzungsbilanz, Auflösung, Stille Reserven |
Rechtsfrage: | Sind negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft zur Vermeidung des Überspringens stiller Reserven und zum Zwecke der Buchwertfortführung für die Altgesellschafter gebildet worden waren, wieder aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbildlich gebildeten positiven Ergänzungsbilanz wieder aus der Gesellschaft ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 52/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 20 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.03.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 27/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 08 70 |