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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 84/01 |
| §§: | UmwStG § 21 Abs. 3 Nr. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 |
| Schlagwörter | Umwandlung, einbringungsgeborene Anteile, Gemeinnützigkeit, Stiftung, Gesellschaft mbH |
| Rechtsfrage: | Ist § 21 Abs. 3 Nr. 2 UmwStG auf die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH durch eine wegen Gemeinnützigkeit befreite Stiftung anzuwenden? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.08.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 4665/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.08.2002 |
| Erledigungs-Az: | I R 84/01 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 20 |