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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-763/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Arbeitnehmer, Behinderung, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - primär, den Beschluss der Kommission vom 20.7.2011, SA. 29432 - CP 290/2009 - Ungarn - "Wegen diskriminierender Regelungen mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen" (im Folgenden: primär angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären; - sekundär, den Beschluss der Kommission vom 25.1.2017, SA.45498 (FC/2016) - "Beschwerde der OPS Újpestlift Kft. im Zusammenhang mit zwischen 2006 und 2012 gewährten staatlichen Beihilfen für Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen" (im Folgenden: sekundär angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 103 S. 47
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 18.12.2019
Erledigungs-Az: Rs T-763/18