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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 63/03 |
§§: | AO 1977 § 251 Abs. 3, AO 1977 § 125, AO 1977 § 348 Nr. 1, AO 1977 § 367 Abs. 1, InsO § 179, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 181, InsO § 185 |
Schlagwörter | Insolvenz, Feststellung, Bescheid, Anmeldung, Insolvenzforderung |
Rechtsfrage: | Darf die Finanzbehörde nach Wiederaufnahme des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens über die Steuerfestsetzung, die vom Insolvenzverwalter bestrittenen Insolvenzforderungen durch Einspruchsentscheidung feststellen oder wird damit ein weiterer Verwaltungsakt (Feststellungsbescheid) erlassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 130/02 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 63/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 29 96 |