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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-288/06 (EuG)
§§: EG Art. 87, EG Art. 88, VO (EG) 659/1999 Art. 7
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Subvention, Polen
Rechtsfrage: Ist Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Entscheidung der Kommission vom 5.7.2005 über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten der Huta "Czêstochowa" S.A. nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 294 S. 63
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 01.07.2009
Erledigungs-Az: Rs T-288/06