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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 44/06 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 103 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung, Grobes Verschulden, Rechtliches Gehör |
Rechtsfrage: | Kindergeldrückforderung wegen falscher/fehlender Angaben im Antrag: Trifft die Klägerin am nachträglichen Bekanntwerden der Tatsache (dass sie nicht im Ausland tätig war) ein grobes Verschulden oder war sie wegen ihrer chronischen Alkoholerkrankung nicht in der Lage, vernunftgesteuert zu handeln? - Verletzung rechtlichen Gehörs und Verkennung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit durch das FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 98/04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 44/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 08 99 |