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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/01
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Grundstück, Wohnungseigentum, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Bauerrichtungskosten, Faktischer Zwang, Abgestimmtes Verhalten
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk bei Errichtung von Doppelhaushälften im Wohnungseigentum. Kein einheitliches Vertragswerk von Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag im Falle des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und Bauerrichtung einer Doppelhaushälfte im Wohnungseigentum; damit keine Einbeziehung der Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.03.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 2974/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 986
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 82 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2003
Erledigungs-Az: II R 29/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 46 36