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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 39/13 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 b |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerentlastung |
Rechtsfrage: | Stromsteuerentlastung (Januar bis März 2011) für den zum Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen durch ein Versorgungsunternehmen eingesetzten Strom. Ist "Nutzer" des Lichts der Straßenbeleuchtung i.S. des § 9 b Abs. 1 Satz 2 StromStG das Versorgungsunternehmen oder die Verkehrsteilnehmer und Anlieger der Straße? Ist das Versorgungsunternehmen zumindest wirtschaftlicher Nutzer des Lichts? Kann § 9 b Abs. 1 Satz 2 StromStG aufgrund der Unbestimmtheit seines Inhalts als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gesehen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4017/12 VSt |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 21 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 39/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 28 14 |