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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 940/01 (BVerfG) |
| §§: | EStG § 33 a Abs. 1 a, EStG § 33 c, EStG § 53 |
| Schlagwörter | Kinderbetreuung, Verfassungsbeschwerde, Rückwirkung, Besucherfreibetrag |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Keine rückwirkenden Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 10.11.1998 2 BvR 1057/91 (BStBl II 1999, 182) hinsichtlich eines Kinderbetreuungs- und Erziehungsbedarfs; Verfassungsmäßigkeit des sog. Besucherfreibetrages? |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 22.02.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | VI R 115/96 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 72 10 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 06.10.2003 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 940/01 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |