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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 59/07 (BFH) | 
| §§: | UStG 1993 § 14 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Rechnung, Vorsteuerabzug, Bezeichnung | 
| Rechtsfrage: | Ist die Leistung in der Rechnung hinreichend bestimmt und die Rechnung für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn in der Rechnung die Umsätze nur allgemein "für Kontroll- und Beratungsleistungen" bezeichnet wurden und die ausführenden Ingenieure ihre Tätigkeit für den Unternehmer bestätigten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2702/04 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 16 44 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.10.2008 | 
| Erledigungs-Az: | V R 59/07 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 50 | 
