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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 581/03 (BVerfG)
§§: GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Verfassung, Richter, Gesetzlicher Richter, Geschäft, Geschäftsverteilung, Gericht, Änderung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde: Gesetzlicher Richter - Änderung des Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts dahin, dass bereits anhängige Sachen einem anderen Spruchkörper zugewiesen werden
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 26.02.2003
Vorinstanz/AZ: 2 StR 2/03
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 16.02.2005
Erledigungs-Az: 2 BvR 581/03
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung der Vorentscheidungen und Zurückverweisung
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 17 95