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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 1/20 (BFH) |
§§: | ErbStG § 6 Abs. 2, ErbStG § 16, BGB § 2139, ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nacherbe, Wahlrecht, Freibetrag, Erbschaft, Einheitlichkeit |
Rechtsfrage: | 1. Bestimmt § 6 Abs. 2 ErbStG, dass dem (Nach-)Erben stets nur ein persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG zusteht, wenn der (Nach-)Erbe neben dem Eigenvermögen des Vorerben auch Vermögen aus einer Nacherbfolge erwirbt? - 2. Falls ja, gilt dies auch dann, wenn der (Nach-)Erbe neben dem Eigenvermögen des Vorerben auch Vermögen aus mehreren Nacherbfolgen von demselben Vorerben erwirbt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 519/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 1/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 92 |