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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 23/20 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 a, DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 10 |
Schlagwörter | Steuerbare Leistung, Sonstige Leistung, Ort der Leistung, Nachweis |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des Leistungsorts bei elektronischen Dienstleistungen: Hat die Klägerin ausreichend nachgewiesen, dass die elektronischen Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger erbracht wurden, der sein Unternehmen im Ausland betreibt, und der Ort der Leistung somit nicht im Inland liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1094/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 11 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2024 |
Erledigungs-Az: | XI R 23/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |