Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 84/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 8
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Übergangszeit
Rechtsfrage: Berechnung des Grenzbetrages bei Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch nicht mehr aus, wenn der Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt ist? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 03.11.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 1404/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 42 65
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision