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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrt, Arbeitsort, Besuchsfahrt, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung
Rechtsfrage: Sind "im heutigen Wirtschaftsleben, bei dem der Mobilität des einzelnen Arbeitnehmers hohe Bedeutung zukommt, Aufwendungen für Besuchsreisen im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung unabhängig davon als Werbungskosten abzugsfähig ..., ob der Arbeitnehmer seinen Ehegatten am Familienwohnsitz aufsucht oder ob er von seinem Ehegatten am Arbeitsort besucht wird (sog. umgekehrte Familienheimfahrten)"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.01.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 2882/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 25 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.2011
Erledigungs-Az: VI R 15/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 08 88