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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 38/02 |
§§: | EStG § 33, EStG § 33 b Abs. 3, FGO § 126 |
Schlagwörter | Heimunterbringung, Körperbehinderung, Bindung |
Rechtsfrage: | Kein Doppelabzug von Heimunterbringungskosten und Behindertenpauschbetrag? Bindung des FG an die Entscheidung des BFH im 1. Rechtsgang (III R 15/00, BFHE 199, 139, BStBl II 2003, 70), der von einer Gegenrechnung des Behindertenpauschbetrages abgesehen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3810/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 14 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 38/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 11 95 |