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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 13/02
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 b Abs. 1, EStG § 10 d
Schlagwörter Rückwirkendes Ereignis, Spende, Spendenbescheinigung, Gesonderte Feststellung, Änderung
Rechtsfrage: 1. Greift die Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977, wenn eine Spendenbescheinigung erst nach Rechtskraft des Steuerbescheides erteilt wird? 2. Kann ein erstmaliger Feststellungsbescheid über eine Großspende (vgl. § 10 b Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) entsprechend dem BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BStBl II 2000, 3) nur dann ergehen, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid noch änderbar ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.09.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 8898/98 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2003
Erledigungs-Az: XI R 13/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 69