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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 102/96 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 4, EStG § 10 e Abs. 5, EStG § 26 Abs. 1, BGB § 1567 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Ehegatten, Getrenntleben |
| Rechtsfrage: | Unterbricht ein gescheiterter Versöhnungsversuch das dauernde Getrenntleben von Ehegatten i.S. des § 26 Abs.1 EStG oder ist § 1567 Abs.2 BGB auch im Einkommensteuerrecht anzuwenden, mit der Folge, daß für ein von der Klägerin im Streitjahr neu errichtetes Einfamilienhaus Objektverbrauch nach § 10 e EStG eingetreten ist (Miteigentumsanteil des gem. § 7b EStG begünstigten Erstobjekts wurde im Scheidungsjahr an Ehemann übertragen)? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 22.03.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 3008/94 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 97 03 07 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.12.1999 |
| Erledigungs-Az: | X R 102/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren eingestellt, nachdem Revision zurückgenommen wurde |