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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 63/01
§§: EStG § 3 Nr. 66
Schlagwörter Sanierungsgewinn, Steuerfreiheit, Teilerlass, Sanierungsabsicht
Rechtsfrage: Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns: Lassen sich aus Forderungserlassen anderer Gläubiger in späteren Jahren Rückschlüsse auf die Sanierungsabsicht des zuerst erlassenden (Haupt-)Gläubigers im Streitjahr ziehen? Dürfen nur die Verhältnisse des jeweiligen Erlassjahres betrachtet werden, wenn ein mehrere Jahre betreffender Sanierungsplan vorliegt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.11.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 217/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 203
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2003
Erledigungs-Az: IV R 63/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 93