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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 66/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Auslandsreise, Arzt, Aufteilungsverbot |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines vom Arbeitgeber für die Teilnahme an einem nur für Ärzte ausgerichteten sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" (Anrechnung von 25 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis der Leibesübungen) freigestellten Unfallchirurgen ausschließlich beruflich veranlasst? Fallen die Aufwendungen unter das Aufteilungs- und Abzugsverbots nach § 12 Nr. 1 EStG, wenn wegen der Entschließungsfreiheit des Klägers zur individuellen Absolvierung der 120 Pflichtstunden im Fach Leibesübungen der Teilnahmezwang und der verbindliche Charakter als Pflichtveranstaltung fehlen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 124/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 03 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.04.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 66/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 66/04 ist bis zur Entscheidung des Großen Senats über das Verfahren GrS 1/06 ausgesetzt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 80 |