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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 59/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 7 h Abs. 2, AO § 125, BGB § 242 | 
| Schlagwörter | Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Nichtigkeit, Treu und Glauben | 
| Rechtsfrage: | Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG: Umfang der Bindungswirkung einer rechtswidrigen - unter Nichtbeachtung der Bescheinigungsrichtlinien des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums für die Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG ausgestellten - Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG? Beurteilt sich die Nichtigkeit der Bescheinigung nach § 44 LVwVfG und nicht nach § 125 AO? Konnte die Bescheinigung nach Treu und Glauben keinen Vertrauensschutz entfalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.07.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 5606/08 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 38 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
