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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 20/11 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 3, AO § 171 Abs. 3, AO § 181 Abs. 5
Schlagwörter Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Antrag, Verjährung, Feststellungsverjährung
Rechtsfrage: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags : 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein "Antrag" i.S. des § 171 Abs. 3 AO? - 2. Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO: Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.11.2010
Vorinstanz/AZ: 16 K 4643/09 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2012
Erledigungs-Az: IX R 20/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 15 73