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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/13 (BFH)
§§: HGB § 272, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Wandelschuldverschreibung, Verzinsung, Kapitalrücklage, Rechnungsabgrenzung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Bilanzielle Behandlung von niedrigverzinslich ausgegeben Namenswandelschuldverschreibungen: Ist der nach der kürzest möglichen Laufzeit einer Anleihe bemessene Zinsvorteil, als der für das Wandlungsrecht erzielte Betrag, im Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB und daneben ein (über die Laufzeit linear aufzulösender) aktiver Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen? Führt die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens bei vorzeitiger Wandlung zu einer Vermögensminderung und somit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Neuaktionäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.06.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 8326/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2014
Erledigungs-Az: I R 53/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 07 88