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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 36/03
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Reisekosten, Forderungsverlust, Betriebliche Veranlassung
Rechtsfrage: 1. Sind dem Generalrepräsentant einer Versicherung ersetzte und bei ihm zu Betriebseinnahmen führende Aufwendungen für Incentive-Reisen als Betreuer besonders ausgewählter und befähigter Mitarbeiter gleichzeitig als Betriebsausgaben abziehbar oder fallen sie als nicht ausschließlich betrieblich veranlasst unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 EStG? - 2. Anerkennung eines Forderungsverlustes (dem früheren Steuerberater zum Erwerb einer Unterbeteiligung zur Verfügung gestelltes und von diesem veruntreutes Geld) als Betriebsausgabe? Zuordnung der Beteiligung zum Betriebs- oder Privatvermögen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.12.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 1488/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2004
Erledigungs-Az: X R 36/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 22