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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 3/98 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Rückstellung, Gesellschaftergeschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Führen die Zuführungen zu einer Tantiemerückstellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen, weil die Tantiemevereinbarung nicht ernstlich getroffen und durchgeführt worden ist? |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 30.09.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | VI 659/94 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.10.1998 |
| Erledigungs-Az: | I B 3/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 54 52 |