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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1432/10 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, BewG 1991 § 12, ErbStG 1997 § 10 Abs. 5, EStG 1997 § 35, BGB § 1922 Abs. 1, EStG 1997 § 11 Abs. 1 Satz 1, BewG 1991 § 6 Abs. 2, BewG 1991 § 5 Abs. 2, ErbStG 1997 § 11
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Stichtagsprinzip
Rechtsfrage: Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des Erben als Nachlassverbindlichkeit - Ansatz der Zinsforderung des Erblassers mit dem Nennwert - Keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes - Geltendmachung einer Übermaßbesteuerung wegen kumulativer Belastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer - Erbschaftsteuerliches Stichtagsprinzip - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.02.2010
Vorinstanz/AZ: II R 23/09
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl II 2010 S. 641
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 77
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.04.2015
Erledigungs-Az: 1 BvR 1432/10
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 83