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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 181/02
§§: DMBilG § 25, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21, VermG § 1, HGB § 255
Schlagwörter Werbungskosten, Vermietung, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Restitutionsfall, Beitrittsgebiet
Rechtsfrage: Einigen sich der Berechtigte i.S. von § 1 Abs. 1 VermG und der Verfügungsberechtigte über die Gewährung einer Ausgleichszahlung für Instandsetzungsaufwendungen, die in der Zeit vor Anhängigkeit des Restitutionsantrags getätigt wurden, führt dann diese Ausgleichszahlung nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und erhöht auch nicht die nach § 52 DMBilG zu ermittelnden Anschaffungskosten oder Herstellungskosten?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.07.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 9338/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1517
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2003
Erledigungs-Az: IX B 181/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 15/03