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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 38/98
§§: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1, KO § 57, KO § 58 Nr. 2
Schlagwörter Konkurs, Sicherungsübereignung, Sicherungsgut, Verwertung, Eigentumsvorbehalt, Rücklieferung
Rechtsfrage: Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Leistungsempfängerin von einer Bank "als Sicherung abgeholt", ist dann ein erneutes Verbringen in den Betrieb nach Konkurseröffnung kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang? Begründet bei einer Sicherheitsübereignung erst die Verwertung des Gegenstandes eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.12.1997
Vorinstanz/AZ: V 231/91
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 909
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.10.1998
Erledigungs-Az: V B 38/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 56 52