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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 35/98 |
§§: | InvZulG § 1 Abs. 1 Satz 2, InvZulG § 2, InvZulG § 6, EStG § 15 |
Schlagwörter | Anspruchsberechtigung, Anlagevermögen, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Verpachtung, Treu und Glauben, Nutzung |
Rechtsfrage: | 1. Anspruchsberechtigung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens? Keine Verdrängung der Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen durch das Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung? (hier: Verpachtung einer kompletten Hotelanlage im Fördergebiet an Betreiber-Personengesellschaft, an der die Investor-Personengesellschaft zu 51 v.H. beteiligt ist.) - 2. Ist das Finanzamt aufgrund der durchgeführten einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungen nach Treu und Glauben gehindert, die Anspruchsberechtigung der Betreibergesellschaft anzunehmen?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | II 67/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1483 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 35/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 07 23 |