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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 34/04
§§: AO 1977 § 39, AO 1977 § 41 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, GmbHG § 15
Schlagwörter Eigentum, Wirtschaftliches Eigentum, GmbH-Anteil, Treuhandverhältnis, Form, Nahe Angehörige
Rechtsfrage: 1. Wird zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteilen mit der Folge einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen übertragen, wenn die Übertragung unter nahen Angehörigen notariell ohne Einschränkung beurkundet und (anschließend) privatschriftlich unter Missachtung des § 15 GmbHG ein Treuhandvertrag zwischen Übergeber und Übernehmer geschlossen wird? - 2. Ist der unter 1. genannte privatschriftliche Treuhandvertrag mangels notarieller Beurkundung nichtig und steuerlich unbeachtlich, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschrift anzulasten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.05.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 3047/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2006
Erledigungs-Az: X R 57/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 57/04 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 21