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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 17
Schlagwörter Tilgung, Schuldanerkenntnis, Gesellschaftergeschäftsführer, Werbungskosten, Arbeitsverhältnis
Rechtsfrage: Ist die Gestellung einer Sicherheit (Zahlung von Tilgungsbeträgen aufgrund des Schuldanerkenntnisses) durch den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer für Schulden der GmbH, die wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde, gesellschaftsrechtlich oder beruflich veranlasst, wenn damit die Freigabe des zur Sicherheit übereigneten Inventars für einen neuen Betreiber des Unternehmens erreicht wird, der mit dem ehemaligen Geschäftsführer nur zu dieser Bedingung ein neues Arbeitsverhältnis begründet hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.02.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 1857/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 82 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2005
Erledigungs-Az: VI R 36/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 02 40